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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und BSLOG.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von BSLOG ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
  3. Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Angebote, Nebenabreden

  1. Die Angebote von BSLOG sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
  2. Enthält eine Auftragsbestätigung von BSLOG Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
  3. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Auftragserteilung

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BSLOG um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
  3. BSLOG verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
  4. BSLOG kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. BSLOG ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
  5. BSLOG kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von BSLOG Aufträge erteilen.

    BSLOG ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn beabsichtigt wird, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Technische Büro - BSLOG den Auftrag selbst durchzuführen.

Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
  2. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von BSLOG innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
  3. BSLOG hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

Rücktritt vom Vertrag

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
  2. Bei Verzug von BSLOG mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
  3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch BSLOG unmöglich macht oder erheblich behindert, ist BSLOG zum Vertragsrücktritt berechtigt.
  4. Ist BSLOG zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von BSLOG erbrachten Leistungen zu honorieren.

Honorar, Leistungsumfang

  1. Sämtliche Honorare sind in EURO erstellt.
  2. In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
  3. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

  5. 5.1. Zahlungsziel
    Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
    5.2. Sonstiges
    Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der am Tag der Ausführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Gerichtsstand Landes- und Handelsgericht Wels

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von BSLOG.

Geheimhaltung

  1. BSLOG ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
  2. BSLOG ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist BSLOG berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Schutz der Pläne

Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl. von BSLOG sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von BSLOG zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
BSLOG ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von BSLOG anzugeben.

Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von BSLOG anerkannt.

Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Für Verträge zwischen Auftraggeber und BSLOG kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von BSLOG vereinbart